Verhaltenskodex für Lieferanten
1. Präambel
TKG in proizvodnja vijakov d.o.o. (im Folgenden „TKG“) ist ein auf Kaltformung und Präzisionsteile spezialisiertes Fertigungsunternehmen mit Sitz in Ljubljana, Slowenien. Wir fertigen Befestigungselemente und Sonderdrehteile für Kunden in der Möbelbeschlagindustrie, der Automobilzulieferung und im allgemeinen Maschinenbau.
Unser unternehmerisches Handeln beruht auf langfristigem Denken, finanzieller Umsicht und dem Grundsatz, dass wirtschaftlicher Erfolg und verantwortungsvolles Handeln untrennbar zusammengehören. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie diese Prinzipien teilen.
Dieser Supplier Code of Conduct definiert die Mindestanforderungen, die TKG an seine Lieferanten, Subunternehmer und Dienstleister stellt. Er gilt für alle Unternehmen in der Lieferkette von TKG und ergänzt bestehende vertragliche Vereinbarungen. Die Einhaltung dieses Kodex ist wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme und Fortführung einer Geschäftsbeziehung mit TKG.
2. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Unsere Lieferanten halten alle anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze, Verordnungen und behördlichen Vorschriften ein. Wo dieser Kodex über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgeht, gelten die strengeren Bestimmungen dieses Kodex, sofern nicht geltendes Recht dem entgegensteht.
3. Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
Jede Form von Kinderarbeit ist ausnahmslos untersagt. Das Mindestalter für eine Beschäftigung entspricht dem jeweils höheren Wert aus nationalem Recht und den ILO-Konventionen 138 und 182. Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, unfreiwillige Gefängnisarbeit und jede Form moderner Sklaverei sind verboten.
3.2 Diskriminierungsverbot und Chancengleichheit
Lieferanten gewährleisten ein Arbeitsumfeld frei von Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, politischer Überzeugung oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale. Vielfalt und Toleranz sind aktiv zu fördern.
3.3 Faire Arbeitsbedingungen und Entlohnung
Die geltenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen zu Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten und Entlohnung sind einzuhalten. Die Vergütung muss mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn oder dem branchenspezifischen Tariflohn entsprechen, je nachdem welcher höher ist.
3.4 Vereinigungsfreiheit
Das Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen wird anerkannt und respektiert. Arbeitnehmervertretungen dürfen weder behindert noch benachteiligt werden.
3.5 Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Lieferanten gewährleisten ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld. Dies umfasst die Einhaltung aller anwendbaren Arbeitsschutzvorschriften, die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung, regelmäßige Schulungen sowie Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz. Risiken sind systematisch zu erfassen, zu bewerten und zu minimieren.
3.6 Soziale Sicherung
Lieferanten tragen im Rahmen der gesetzlich oder lokal geltenden Sozialversicherungssysteme zur sozialen Absicherung ihrer Beschäftigten bei — insbesondere bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und im Alter.
4. Umwelt- und Klimaschutz
TKG betrachtet wirtschaftliches Handeln und Umweltverantwortung als untrennbar. Wir erwarten von unseren Lieferanten ein gleichwertiges Engagement.
4.1 Ressourcenschonung und Energieeffizienz
Lieferanten verpflichten sich zum sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen, Energie und Wasser. Produktionsprozesse sind kontinuierlich im Hinblick auf Energie- und Materialeffizienz zu optimieren. Wo technisch und wirtschaftlich vertretbar, ist der Einsatz erneuerbarer Energien anzustreben.
4.2 Emissionen und Umweltbelastungen
Emissionen in Luft, Wasser und Boden sind auf das technisch unvermeidbare Minimum zu reduzieren. Wo Umweltbelastungen nicht vermieden werden können, sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Minderung zu ergreifen.
4.3 Abfallwirtschaft und Kreislaufwirtschaft
Abfälle sind vorrangig zu vermeiden, nachrangig stofflich oder energetisch zu verwerten. Die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher Abfälle nach geltendem Recht ist sicherzustellen. Lieferanten streben die Schließung von Stoffkreisläufen an.
4.4 Gefahrstoffe und Stoffverbote
Lieferanten halten alle anwendbaren Vorschriften zu Gefahrstoffen ein, insbesondere REACH, RoHS und kundenspezifische Restricted Substances Lists (RSL). Der Einsatz besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) ist zu deklarieren und, wo möglich, durch unbedenkliche Alternativen zu ersetzen.
4.5 Managementsysteme
Lieferanten werden ermutigt, zertifizierte Umwelt- und Energiemanagementsysteme (z. B. ISO 14001, ISO 50001) einzuführen und aufrechtzuerhalten. TKG selbst befindet sich in der Vorbereitung auf die Zertifizierung nach ISO 14001 und ISO 50001 und strebt an, diesen Weg gemeinsam mit seinen Lieferanten zu gehen.
5. Produktqualität und -sicherheit
Lieferanten stellen sicher, dass alle an TKG gelieferten Produkte und Materialien den vereinbarten Spezifikationen, Qualitätsstandards und gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Qualitätsmanagementsysteme (z. B. ISO 9001, IATF 16949) sind aufrechtzuerhalten. Abweichungen und potenzielle Risiken sind unverzüglich offenzulegen.
6. Integrität und Antikorruption
6.1 Korruptions- und Bestechungsverbot
Jede Form von Korruption, Bestechung, Erpressung und Veruntreuung ist ausnahmslos untersagt. Lieferanten dürfen Mitarbeitern von TKG oder deren Geschäftspartnern keine Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, die geeignet sind, geschäftliche Entscheidungen unsachgemäß zu beeinflussen. Gleiches gilt gegenüber Amtsträgern und Behördenvertretern; hier ist besondere Sorgfalt geboten.
6.2 Geschenke und Einladungen
Geschenke und Einladungen sind nur zulässig, wenn sie branchenüblich, von geringem Wert und frei von jeder Absicht der Einflussnahme sind. Im Zweifel ist Zurückhaltung geboten.
6.3 Interessenkonflikte
Potenzielle und tatsächliche Interessenkonflikte sind gegenüber TKG unverzüglich und transparent offenzulegen. Die Interessen des Unternehmens haben im Zweifel Vorrang vor persönlichen Interessen.
7. Fairer Wettbewerb
Lieferanten halten alle anwendbaren Wettbewerbs- und Kartellgesetze ein. Absprachen über Preise, Mengen, Marktaufteilungen oder andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind ausnahmslos verboten. Im Falle behördlicher Ermittlungen wird kooperiert; Dokumente und Daten dürfen nicht vernichtet werden.
8. Sanktionen, Exportkontrolle und Geldwäscheprävention
Lieferanten halten alle anwendbaren Handels- und Wirtschaftssanktionen, Exportkontrollvorschriften und Zollgesetze ein. Geschäftsbeziehungen mit sanktionierten Personen, Unternehmen oder Ländern sind unzulässig. Lieferanten ergreifen angemessene Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und stellen sicher, dass Zahlungsströme transparent und nachvollziehbar sind. Drittzahlungen sind grundsätzlich unzulässig.
9. Vertraulichkeit und geistiges Eigentum
Vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit TKG erlangt werden, sind streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Die Weitergabe an Dritte bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung oder einer Geheimhaltungsvereinbarung. Geistige Eigentumsrechte — sowohl von TKG als auch von Dritten — sind zu respektieren. Die anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO, sind einzuhalten.
10. Ordnungsgemäße Buchführung und Steuern
Lieferanten führen ihre Buchführung ordnungsgemäß, korrekt und transparent. Alle Geschäftsvorfälle sind vollständig und wahrheitsgetreu zu erfassen. Bilanzmanipulationen jeder Art sind verboten. Steuern und Abgaben sind als Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung zu betrachten und ordnungsgemäß zu entrichten.
11. Regionalität und lokale Wertschöpfung
TKG bevorzugt, wo wirtschaftlich und qualitativ vertretbar, die Beschaffung von Vormaterialien und Dienstleistungen aus der Region. Wir ermutigen unsere Lieferanten, ebenfalls kurze Transportwege und regionale Wertschöpfungsketten zu fördern.
12. Weitergabe in der Lieferkette
Lieferanten von TKG sind verpflichtet, die Grundsätze dieses Kodex in angemessener Weise an ihre eigenen Lieferanten und Subunternehmer weiterzugeben und deren Einhaltung zu fördern. TKG erwartet, dass die wesentlichen Anforderungen dieses Kodex entlang der gesamten Lieferkette Beachtung finden.
13. Meldewege, Überprüfung und Konsequenzen
Lieferanten richten interne Verfahren ein, die es Beschäftigten und Dritten ermöglichen, Verstöße gegen diesen Kodex oder gegen geltendes Recht vertraulich und ohne Angst vor Vergeltung zu melden.
TKG behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieses Kodex im Rahmen von Selbstauskunftsbögen, Audits oder Lieferantenbesuchen zu überprüfen. Lieferanten verpflichten sich, hierfür die erforderlichen Unterlagen und Zugangsmöglichkeiten bereitzustellen.
Bei Verstößen gegen diesen Kodex strebt TKG zunächst eine einvernehmliche Lösung und die Vereinbarung konkreter Korrekturmaßnahmen an. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen behält sich TKG das Recht vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden.
14. Kontakt
Bei Fragen zu diesem Supplier Code of Conduct oder bei Hinweisen auf mögliche Verstöße wenden Sie sich bitte an:
TKG in proizvodnja vijakov d.o.o.
Qualität und Nachhaltigkeit, E-Mail: info@tkg.si
Web: www.tkg.si
Dieser Kodex begründet keine Rechte Dritter. Er ergänzt bestehende vertragliche Vereinbarungen und ersetzt diese nicht. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.